Die Mängelrüge
Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel!Die Mängelrüge auch Reklamation genannt, dient für die Geltendmachung von gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüchen. Möchte man auf Nummer sichergehen, versendet man die Mängelrüge schriftlich per Einschreiben. Unterschieden werden bei der Mängelrüge zwischen einem offenen Mangel und einem versteckten Mangel.
Die Mängelrüge sollte so schnell wie Möglich bei bekannt werden, dem entsprechenden Unternehmen mitgeteilt werden. Meistens liegt die Frist bei einer Woche im Zweifelfall auch bei zwei Wochen.
Durch eine Rechtzeitige Mängelrüge bzw. einer Reklamation, kann der Betroffene folgendes Fordern:
- Umtausch der gerügten Ware
- Um einen Preisnachlass erbitten
- Vor den Kaufvertrag zurückzutreten
- Recht auf Schadensersatz gelten machen
Beispiel für eine Mängelrüge:
Max Musterman 1.12.2006Musterstraße 14
75454 Musterhausen
Versandhaus GmbH
Teststraße 17
58941 Beispielhausen
Reklamation der Digitalkamera Sony BG-45 – Kunden-Nr. 4587
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von mir am 25.11.2006 gekaufte Digitalkamera BG-45 vom Hersteller Sony weißt nach einem nur 8 tägigen Gebrauch drei erhebliche Mängel auf.
Schon beim ersten Gebrauch fiel mir auf, dass der Blitz der Digitalkamera nicht ordnungsgemäß funktionierte. So verrichtet der Blitz seine Arbeit im Dunklen nicht, was seine Aufgabe sein sollte. Weiter läuft quer über das Objektiv ein großer Kratzer. Daneben fehlt noch die im Kauftext beschriebene Schutzhülle.
Ich bitte um eine Reparatur der beschriebenen Mängel oder um eine neue Digitalkamera, in spätestens zwei Wochen. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie kurz mitzuteilen bis wann ich mit der funktionstüchtigen Digitalkamera rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtlicherhinweis:
Der Artikel dient lediglich zur allgemeinen Bildung und Weiterbildung Interessierter. Dem Autor ist es nicht ein Anliegen einer Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Bitte verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und konsultieren Sie wegen Ihres Anliegens stets einen Anwalt. Der Autor übernimmt keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.